Platzordnung
Sehr geehrte Gäste, die nachfolgende Platzordnung ist für ein harmonisches Zusammenleben in unserem Campingpark notwendig. Wir bitten Sie daher, diese schon in Ihrem eigenen Interesse einzuhalten. Die jeweils ausgehängte Platzordnung ist Bestandteil des Pachtvertrages.
Der Aufenthalt auf dem Platz ist nur für angemeldete Personen gestattet. Die Nutzung des Platzes ist kostenpflichtig (Preisaushang). Besucher melden sich vorab an der Rezeption an. Dauerpächter melden ihre Gäste dort an und holen sie ab.
- Ruhezeiten sind mittags von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und nachts von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr.
- Zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr gilt generelles Fahrverbot! Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an die Notfallnummer.
- Die Abreise erfolgt bis 11.00 Uhr, die Anreise am Nachmittag ab 15.00 bis 18.00 Uhr. Mit Voranmeldung bis 22.00 Uhr möglich.
- Mietunterkünfte müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr verlassen werden.
- Fahrten mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art auf dem Platz sind aus Ruhegründen bitte zu vermeiden. Es gelten die Straßenverkehrsordnung und die Schrittgeschwindigkeit (7 km/h). Pro Stellplatz ist ein Fahrzeug erlaubt. Das Übernachten in PKW o.ä. ist verboten.
- Hunde sind, außer am Badestrand, auf dem gesamten Platz erlaubt. Es besteht jederzeit Anleinpflicht für Hunde auf dem gesamten Campingplatz. Das Einfrieden mit portablen Zäunen ist zulässig. Die Hinterlassenschaften des Hundes sind zu entsorgen.
- Das Baden im See erfolgt auf eigene Gefahr, eine Haftung seitens des Campingplatz-Betreibers ist ausgeschlossen. Es gibt keinen Bademeister, Eltern tragen für ihre Kinder und die ihrer Besucher alleinige Sorge. Badezeiten sind sommers von 9 bis 18 Uhr. Nachtbaden, Nacktbaden, FKK, Nachtangeln und Tauchen sind nicht gestattet. Es gibt keinen öffentlichen Badebetrieb. Die Nutzung des Sees ist ausschließlich den Campinggästen vorbehalten.
- Bitte benutzen Sie für das Ballspielen die vorhandenen Sportplätze.
- Die Benutzung aller Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Grillen ist auf dem Gelände in ausgewiesenen Flächen sowie auf den gepachteten Stellplätzen mit Standgrills erlaubt, nicht aber offene Feuer, Elektro- und Einmalgrills.
- Übermäßiger Alkoholkonsum beeinträchtigt das Zusammenleben. Alkohol darf nur im Gaststättenbereich sowie auf den gepachteten Stellplätzen getrunken werden. Shisha-Pfeifen sind verboten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
- Halten Sie bitte die sanitären Anlagen sauber. Kinder unter 7 Jahren dürfen die sanitären Anlagen nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. Gehen Sie bitte sparsam mit dem Wasser, insbesondere Warmwasser um. Abwässer gehören in die Ausgüsse und niemals in die Natur.
- Abfall kann nur sortiert und in den Müllcontainern an den vorgesehenen Plätzen entsorgt werden, Glas in den Glascontainern. Nur haushaltsüblicher Müll, der auf dem Platz entsteht, darf entsorgt werden. Sperrmüll, Sondermüll etc. muss auf eigene Kosten entsorgt werden.
- Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände des Pächters, der Feriengäste oder deren Gäste sowie für Unfälle oder Verletzungen wird seitens des Platzbetreibers/ Verpächters keine Haftung übernommen.
Ergänzend für Saison- und Dauercamper:
- Es gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Camping- und Wochenendplatzverordnung des Landes Niedersachsen. Pro Standplatz sind nur ein Wohnwagen oder Wohnmobil mit Vorzelt, eine Holzhütte 2mx2mx2,25m und ein Kraftfahrzeug erlaubt. Feste Anbauten dürfen nicht errichtet werden.
- Der Pächter allein ist für die baurechtlichen Bedingungen auf seiner Parzelle verantwortlich.
- Vor Platzbezug und bei Umbauten hat der Pächter vom Verpächter (oder deren Vertretung) dessen Zustimmung zum aufzustellenden Wohnwagen/ Mobilheim sowie den Maßnahmen einzuholen.
- Dem Pächter obliegt die Pflege der Parzelle. Die Einfriedung der Parzelle darf nicht aus Draht oder Steinen o.ä, erstellt werden. Die Bepflanzungen innerhalb der Parzelle mit Hecken, Sträuchern und Bäumen dürfen nicht höher als 1,50 m sein. Tuja-Pflanzen u.ä. sind nicht zulässig. Boden- oder Einschlaghülsen dürfen nicht verwendet werden.
- Bauarbeiten und ruhestörende handwerkliche Arbeiten sind außerhalb der Ruhezeiten (Mittagsruhe Nachtruhe, Wochenendruhe) nach Absprache möglich.
- Die Stromanlage darf mit maximal 16 Ampere genutzt werden. Strom darf nur für Licht, Fernsehen und Kühlschrank etc. genutzt werden, aber nicht zum Heizen oder Kochen. Die elektrischen Anlagen auf den Stellplätzen sind fachgerecht und nach den allgemeingültigen Richtlinien vom Pächter herzustellen und instand zu halten.
- Strom wird ab Sicherungskasten freigeschaltet und berechnet, Nutzung und Verbrauch an der Steckdose am Stellplatz liegen im Verantwortungsbereich des Pächters.
- Photovoltaikanlagen sind nicht zugelassen.
- Eine Gasanlage ist nach den entsprechenden Richtlinien zu errichten und instand zu halten sowie regelmäßig von TÜV oder DEKRA, spätestens alle zwei Jahre, zu prüfen.
- Die feuerrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
- Anlieferungen zum Pachtplatz oder zur Rezeption o.a. sind nicht möglich, Lieferungen und Post können an der Schranke/ Eingang entgegengenommen werden.
- Der Pächter verpflichtet sich, seinen Pachtplatz sowie die gesamte Parkanlage in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Er hat den Stellplatz und die sonstigen Anlagen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Kommt der Pächter diesen Verpflichtungen trotz mündlicher oder schriftlicher Erinnerung nicht nach, so ist der Verpächter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Pächters durchzuführen.
- Der Pächter haftet für Schäden, die auf dem Campingplatz und bei Nutzern einschließlich dessen und ihrer Einrichtungen von ihm oder seinen Gästen verursacht werden.
- Die Missachtung dieser Platzordnung führt nach Ermahnung zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrages bzw. zum sofortigen Platzverbot. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann ein Platzverbot ohne Ermahnung erfolgen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team vom Campingpark Humboldtsee gern zur Verfügung!